Lieber Pferdefreund,
wir würden uns freuen, Dich als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen.
Einige grundlegende Regeln zur Benutzung des Reitgeländes und der Teilnahme am Vereinstraining:
Benutzung des Reitgeländes
- Reithalle: kann das ganze Jahr über benutzt werden, außer vor bzw. nach Veranstaltungen
- Turnierplatz: (Platz direkt neben der Halle) ist außerhalb der Turniere grundsätzlich gesperrt.
- Abreiteplatz: (Platz zwischen Dressurviereck und Halle) kann zum Reiten und Fahren benutzt werden.
- Springplatz: (Sandplatz neben Dressurviereck) kann außerhalb des Springunterrichts immer benutzt werden
- Fahrplatz: (Platz parallel zur Straße Richtung Dorf) kann zum Reiten und Fahren benutzt werden
- Fahrhindernisplatz: (Turnierparkplatz) kann zum Reiten und Fahren benutzt werden
- Sind Plätze oder bestimmte Bereiche durch Flatterband abgesperrt, dürfen Sie nicht genutzt werden!
- Longiert werden darf nur in der Longierhalle , auf dem Springplatz oder und auf dem Fahrhindernisplatz (Wiese hinter dem Dressurviereck. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Standort beim Longieren immer wieder verändert wird, um die Plätze zu schonen.
- Stangen, Pylonen oder sonstiges Hindernismaterial: sind nach Gebrauch generell sofort wegzuräumen.
- Jeder aktive Reiter wird für den Hufschlagdienst eintragen
Unterricht darf neben den beauftragten Trainern nur erteilen, wer im Verein als aktives Mitglied geführt wird. Kommt ein Fremdtrainer und unterrichtet auf unserer Anlage, muss er aktives Mitglied im Verein sein. (Aufnahmegebühr und Arbeitsstunden entfallen). Bei privatem Reitunterricht kann die Halle durch andere Vereinsmitglieder parallel genutzt werden, eine Sperrung ist nicht zulässig.
Es besteht die Möglichkeit über den Verein eine Fremdreiterversicherung über die „ARAG“ abzuschließen. Jahresbeitrag ca. 23,- €.
Es gilt auf allen Plätzen und in der Halle die Reitbahnordnung.