Trainings-Entgelte ab 01.07.2016
Wie bereits in der Aktivenversammlung am 27.04.2016 mitgeteilt, hat die Vorstandschaft in der Sitzung vom 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Beschluss umfasst eine neue Regelung der
Trainings-Entgelte wie folgt:
Lieber Pferdefreund,
wir würden uns freuen, Dich als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen.
Einige grundlegende Regeln zur Benutzung des Reitgeländes und der Teilnahme am Vereinstraining:
Benutzung des Reitgeländes
Teilnahme am Vereinstraining
Für eine einmalige, jährliche Entrichtung der Trainingsgebühr (Höhe siehe Beitragsliste) können alle angebotenen Unterrichtsstunden besucht werden. Dies jedoch nur nach Absprache mit dem jeweiligen Reitlehrer und nach Leistungsstand.
Angeboten werden momentan:
Während des offiziellen Vereinstrainings ist die Halle für den allgemeinen Reitbetrieb gesperrt.
Unterricht darf neben den beauftragten Trainern nur erteilen, wer im Verein als aktives Mitglied geführt wird. Kommt ein Fremdtrainer und unterrichtet auf unserer Anlage, muss er aktives Mitglied im Verein sein. (Aufnahmegebühr und Arbeitsstunden entfallen). Bei privatem Reitunterricht kann die Halle durch andere Vereinsmitglieder parallel genutzt werden, eine Sperrung ist nicht zulässig.
Es besteht die Möglichkeit über den Verein eine Fremdreiterversicherung über die „ARAG“ abzuschließen. Jahresbeitrag ca. 23,- €.
Es gilt auf allen Plätzen und in der Halle die Reitbahnordnung (siehe Aushang in der Reithalle oder Download im Internet).
Der Verein hat eine eigene Internetseite, die laufend aktualisiert wird. Unter www.rfv-ottenheim.de gibt es immer die neuesten Nachrichten, Infos und Bilder sowie Vorankündigungen und Informationen der Vorstandschaft. In diesem Zusammenhang erhalten alle eingetragenen Mitglieder einen wöchentlichen Newsletter. Dieser informiert über wichtige Vereinsereignisse, Ankündigungen der Vorstandschaft, Arbeitseinsätze und sportliche Erfolge.
Stand: Dezember 2014